Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma comteam, Inh. Mag. Erwin Leitner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die die Firma comteam IT-Solutions gegenüber Ihrem Vertragspartner (im Folgenden kurz Kunde genannt) erbringt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Der Kunde erklärt seine vorbehaltlose Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen der Firma comteam IT-Solutions auch dadurch, dass er die Lieferungen und Leistungen der Firma comteam IT-Solutions bestellt, anordnet, annimmt und zulässt.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich als ausgeschlossen und gelten nicht, auch wenn diesen AGB nicht nochmals gesondert entgegen getreten wird.

3. Preise
a) Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise.

b) Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils exklusive Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird sohin zusätzlich verrechnet.

c) Die Kosten von Programmträgern, die Kosten für die Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen sowie allfällige weitere Kosten (insbesondere Lizenzgebühren, Versendungskosten, Kosten für Boten, etc.) werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt und sind gesondert zu honorieren.

d) Jegliche Anforderung von Mitarbeitern der Firma comteam IT-Solutions ist für den Kunden kostenpflichtig, neben den verwendeten Materialien sowie der angefallenen reinen Dienstleistungszeit werden auch die Wegzeiten stundenmäßig berechnet, zusätzlich werden auch die Fahrtkosten verrechnet.

4. Zahlung – Zahlungsverzug
Die von der Firma comteam IT-Solutions gelegten Rechnungen sind vom Kunden prompt ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zu zahlen.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die Firma comteam IT-Solutions berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Die Einhaltung der Zahlung bei Fälligkeit bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma comteam IT-Solutions, bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist die Firma comteam IT-Solutions berechtigt, die laufenden Arbeiten sofort einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, Spesen und Gewinnentgänge hat der Kunde zu tragen.

Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des Zinsrechtsänderungsgesetzes, die Firma comteam IT-Solutions ist jedoch auch berechtigt, die ihr tatsächlich entstandenen und über die laut Zinsrechtsänderungsgesetz geltenden Zinssätze hinausgehenden Zinsen gegen gesonderten Nachweis zu begehren, zudem ist der Kunde verpflichtet, ab dem Tage der Übergabe der Ware bei Zahlungsverzug auch Zinseszinsen zu bezahlen.

Der Kunde ist für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet, die der Fa. comteam IT-Solutions entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern die Fa. comteam IT-Solutions das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Beitrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

Es gilt generell jeglicher Skontoabzug als ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hiefür eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung geschlossen.

Für diesen Fall beginnt die Skontofrist bereits ab Rechnungsdatum zu laufen und hat die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Firma comteam IT-Solutions zugegangen zu sein, da ansonsten die Skontoabzugsberechtigung als verwirkt gilt.

Sollte ein Geschäftsfall in mehreren Teilrechnungen sowie anschließend durch eine Schlussrechnung zur Abrechnung gebracht werden, führt die Nichteinhaltung der Skontofrist auch nur bei einer dieser Rechnungen zu einem Gesamtausschluss der Skontoabzugsberechtigung für alle Rechnungen (Teil- und Schlussrechnungen).

5. Liefertermine
Die Firma comteam IT-Solutions ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Fertigstellung möglichst einzuhalten, es besteht jedoch hierauf kein Rechtsanspruch und sind sämtliche genannten Leistungstermine unverbindlich und ohne Gewähr.

Angestrebte Erfüllungstermine können im Übrigen nur dann eingehalten werden, sofern der Kunde alle notwendigen Vorarbeiten leistet sowie die Grundvoraussetzungen selbst schafft, der Kunde hat zudem seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Umfang nachzukommen.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder nachträglich zur Verfügung gestellter Unterlagen entstehen, sind von der Firma comteam IT-Solutions nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der Firma comteam IT-Solutions führen, daraus resultierende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

6. Hinweise
a) Die Firma comteam IT-Solutions verrichtet EDV-Dienstleistungen nur in jenem Ausmaß, welches unter den vom Kunden bereitgestellten sowie technischen Voraussetzungen möglich ist.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, so ist die Firma comteam IT-Solutions nach vorheriger Anzeige beim Kunden berechtigt, die weitere Ausführung abzulehnen.

Die bis dahin für die Tätigkeit der Firma comteam IT-Solutions anerlaufenen Kosten und Spesen sowie allfälligen Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

b) Die EDV-Leistungen erfolgen nach Art und Umfang aufgrund des vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten Informations- und Datenmaterials.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass bei zur Verfügung gestellten Daten allfällige Rechte Dritter nicht verletzt werden und hält der Kunde die Firma comteam IT-Solutions für sämtliche Ansprüche Dritter aus der Verletzung allfälliger Rechte schad- und klaglos.

c) Die Beratung der Firma comteam IT-Solutions im Hardwarekomponentenbereich bezieht sich nur auf die Leistungsfähigkeit der Hardwarekomponenten und auf die erforderlichen Typen von Hardwarekomponenten, jedoch nicht auf konkrete Hardwareprodukte.

Der Ankauf der einzelnen Hardwarekomponenten und die Zusammenstellung der Hardwarekomponenten obliegt ausschließlich dem Kunden, es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass konkrete Hardwarekomponenten nicht mit anderen konkreten Hardwarekomponenten kompatibel sind.

Da die Firma comteam IT-Solutions keine Beratung über konkrete Hardwarekomponenten anbietet, haftet die Firma comteam IT-Solutions nicht für die Kompatiblität der konkreten Hardwarekomponenten.

d) Die Firma comteam IT-Solutions übernimmt zudem keine Haftung dafür, dass allfällige Software allen Anforderungen des Kunden genügt und in Verbindung mit anderen Programmen einwandfrei und/oder fehlerfrei funktioniert, weiters besteht keine Haftung für Software, die bloß zugänglich gemacht wurde.

e) Hingewiesen wird weiters darauf, dass die Wartung, die Erstellung von Updates sowie Hotlinediensten nur dann Inhalt des Vertrages sind, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Diese Leistungen bedürfen sohin jedenfalls einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und sind gesondert zu entlohnen.

Gesondert zu entlohnen sind weiters sämtliche Leistungen, die durch Betriebssystemhardwareänderungen und/oder Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitigen programmabhängigen Softwareprodukten oder Schnittstellen bedingt sind, weiters die individuelle Programmanpassung bzw. Neuprogrammierung, die System- oder Einstellungsanpassung aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern, Verlusten oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen und/oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Anwender entstehen, die Datenimportierungen, Wiederherstellungen von Datenschäden und Schnittstellenanpassungen nach Systemabstürzen.

f) Sollte sich bei der Leistungserbringung der Firma comteam IT-Solutions über Anforderung des Kunden herausstellen, dass eine Inanspruchnahme von Leistungen der Firma comteam IT-Solutions nicht notwendig war, ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, die angefallenen Kosten nach den jeweils nötigen Kostensätzen samt Fahrt- und Zeitkosten zu bezahlen.

7. Datensicherheit
a) Stammdaten des Kunden werden gespeichert automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Genehmigung des Kunden nicht weitergegeben.

Die Firma comteam IT-Solutions ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen.

Die Firma comteam IT-Solutions haftet allerdings nicht, wenn Dritte auf rechtswilliger Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiter verwenden.

Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber der Firma comteam IT-Solutions aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, bevor die Firma comteam IT-Solutions Dienstleistungen durchführt.

c) Weiters ist der Kunde angehalten, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen, für etwaige Datenverluste übernimmt die Firma comteam IT-Solutions keinerlei Haftung.

d) Datenträger werden vor Übergabe an den Kunden auf Viren geprüft, für einen etwaigen Virenbefall durch Viren aus dem Internet oder von Datenträgern kann keine Haftung übernommen werden.

e) Hingewiesen wird darauf, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Standes der Technik die absolute Sicherheit von Firewallsystemen nicht gewährleistet werden kann.

Die Firma comteam IT-Solutions übernimmt keine Haftung für unbefugte Eingriffe Dritter (Hacker) oder Virenbefall trotz eines installierten Firewallsystemes oder Ausfällen oder Funktionsstörungen von Firewallsystemen.

f) Die Firma comteam IT-Solutions übernimmt keine Haftung für Ausfälle von Leistungen in Folge von Ausfällen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Leitungsausfälle).

8.Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Fa. comteam IT-Solutions bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. comteam IT-Solutions. Bei Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner den – auch aliquoten – Kaufpreis sicherheitshalber an die Fa. comteam IT-Solutions ab, bei Weitergabe durch Bezahlung übereignet der Vertragspartner der Fa. comteam IT-Solutions den vom Käufer zukünftig zu empfangenden Preis im Wege des Besitzkonstituts.

9. Gewährleistung
Die Fa. comteam IT-Solutions hat Gewähr für Mängel zu leisten, welche bei der Übergabe vorhanden sind, dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Gewährleistungsfrist gilt verkürzt auf ein Jahr als festgelegt und vereinbart. Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge. Für den Fall des Vorliegens von Mängeln kann der Kunde nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, die Verbesserung oder der Austausch der Sache ist von der Fa. comteam IT-Solutions in angemessener Frist zu erbringen. Die Gewährleistung ist überdies auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschänkt. Die Gewährleistungsverpflichtung der Fa. comteam IT-Solutions erstreckt sich nicht auf Mängel, die erst nach der Übergabe entstanden sind, auch tritt die Mängelvermutung nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, sohin typischerweise anzunehmen ist, dass sie nicht bereits bei der Übergabe der Sache vorhanden waren. Die Fa. comteam IT-Solutions trägt keine Gewähr für Mängel und Schäden, welche beim Vertragspartner insbesondere durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs oder ungewöhnliche Ereignisse entstanden sind.

10. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. comteam IT-Solutions zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

Für den Fall des Rücktrittes hat die Fa. comteam IT-Solutions bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttoauftragswertes oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. comteam IT-Solutions von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

11. Storno
Sollte die Fa. comteam IT-Solutions einem Stornierungsersuchen des Vertragspartners nachkommen und diesem zustimmen, so gilt jedenfalls eine Stornogebühr von 15 % des Bruttoauftragswertes als festgelegt und auch als pauschalierter Schadenersatz vereinbart.

12. Schadensersatz
a) Die Fa. comteam IT-Solutions haftet nur für jene Schäden – dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und für sämtliche Warn- und Hinweispflichten – soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, eine sonstige Haftung für Schäden aufgrund von sonstiger Fahrlässigkeit – auch für leichte Fahrlässigkeit – gilt ausgeschlossen.

b) Jeglicher Schadenersatz gilt zudem betragsmäßig eingeschränkt, wobei die höchstmögliche Schadenersatzsumme jedenfalls mit 15 % der Auftragssumme beschränkt ist.

c) Eine Haftung für Mangelfolgekosten, Verzugskosten bzw. Verzugsschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden und mittelbare Schäden gilt ausgeschlossen. Wegen eines Mangels selbst kann der Vertragspartner auch als Schadenersatz nur die Verbesserung oder den Austausch verlangen.

d) Sämtliche Fälle von vis maior, insbesondere Aufstände, Krieg, Feuer, Sturm, Flut, Erdbeben, Epidemien, Arbeitskämpfe und Naturgewalten, die sich dem direkten Einfluss der Vertragspartner entziehen, schließen jegliche Haftung für irgendwelche Schäden und für die Beeinträchtigung bzw. Hinderung an der Leistungserbringung aus.

e) Die Fa. comteam IT-Solutions übernimmt keine Haftung für Ausfälle von Leistungen infolge von Störungen, die nicht im Einflussbereich der Fa. comteam IT-Solutions liegen, beispielsweise Leitungsausfälle.

f) Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Fa. comteam IT-Solutions verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

g) Haftungsausschluss für Link-Setzungen – Festgehalten wird, dass bei der Gestaltung von Hyperlinks keine Angebotserweiterung der Fa. comteam IT-Solutions vorgenommen wird und die Fa. comteam IT-Solutions von jeglicher Haftung frei gezeichnet wird. Die Fa. comteam IT-Solutions distanziert sich jedenfalls von Inhalten der gesetzten Links, zumal ihr nicht erkennbar ist, ob der Inhalt rechtmäßig ist oder nicht, die Fa. comteam IT-Solutions hält ausdrücklich fest, keine positive Kenntnis von einer allfälligen diesbezüglichen Rechtswidrigkeit zu haben. Der Kunde ist sohin verpflichtet, die Fa. comteam IT-Solutions über allfällige Rechtswidrigkeiten von Inhalten nachweislich in schriftlicher Form zu informieren, worauf die Fa. comteam IT-Solutions den Link unverzüglich nach erfolgter Benachrichtigung beseitigen wird.

13. Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

14. Die Fa. comteam IT-Solutions macht darauf aufmerksam, dass es unterschiedliche Herstellergarantien gibt, welche insbesondere allenfalls nur den Austausch der Komponententeile an sich vorsehen. Dieser reine Materialaustausch umfasst sohin nur den Wert des ausgetauschten Komponententeiles an sich, der Kunde hat sohin stets die für den Austausch notwendigen Arbeitsleistungen sowie die Kosten der Einrichtung und Neuinstallation zu bezahlen, worauf nochmals hingewiesen wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es ständig zu Preiserhöhungen und Preisänderungen kommen kann, demgemäß Preislisten einer ständigen Änderung unterworfen sind. Sollte es, was nicht ausgeschlossen werden kann, allenfalls zu irrtümlichen oder fehlerhaften Angaben kommen, zeichnet die Fa. comteam IT-Solutions hiefür haftungsmäßig frei und erzeugen die irrtümlichen und fehlerhaften Angaben sodann keine Rechtsverbindlichkeit, was auch für Druckfehler gilt.

15. Annahmeverzug durch den Kunden Hat der Kunde die Ware nicht, wie vereinbart, übernommen, ist die Fa. comteam IT-Solutions nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich selbst einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern.

Die Fa. comteam IT-Solutions ist gleichzeitig berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Frist, mindestens 14 Tage, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten.

16. Kompensationsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche eigenen Forderungen gegen Entgeltforderungen der Fa. comteam IT-Solutions, Ing. Mag. Erwin Leitner, zur Gegenverrechnung zu bringen und verzichtet der Kunde sohin darauf, eine Gegenverrechnung mit eigenen Forderungen vorzunehmen oder eigene Forderungen gegenüber den Forderungen der Fa. comteam IT-Solutions kompensationsweise einzuwenden.

17. Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. comteam IT-Solutions. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbeziehungen ist für beide Teile das jeweils sachlich zuständige Gericht in Bezug auf den Sitz der Fa. Comteam IT-Solutions in Amstetten (BG Amstetten oder LG St. Pölten).

18. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart und unterwirft sich der Kunde dieser Rechtswahl. Die Anwendbarkeit dieses UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

19. Datenschutz, Adressen, Änderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse stets bekannt zu geben, bei Unterlassung einer Mitteilung diesbezüglich gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Fa. comteam IT-Solutions, der Kunde erhält hieran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

20. Sonderbestimmungen für Konsumenten
a) Für Geschäftsfälle mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

b) Bei Konsumenten werden die Preise bereits zuzüglich Umsatzsteuer angeboten und verrechnet.

c) Es gelten für den Verbraucher für die im Konsumentenschutzgesetz genannten Fälle die jeweiligen im Konsumentenschutzgesetz vorgesehenen Rücktrittsfristen. Betreffend Schadenersatz besteht uneingeschränkter Schadenersatz für Schäden an der Person, betreffend Ersatz sonstiger Schäden gilt die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt hingegen als ausgeschlossen.

d) Gewährleistungsmäßig gelten die im Konsumentenschutzgesetz genannten Gewährleistungsfristen und Rechtsfolgen.

e) Gerichtsstand für Verbraucher ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers.

f) Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von der Fa. comteam IT-Solutions erworbenen Waren gehört, darf der Kunde bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

g) Es gibt kein Kompensationsverbot.
comteam, Inh. Mag. Erwin Leitner | Mitterfeldstraße 1, A - 3300 Amstetten
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